Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 02.03.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 02.03.2000 - 3Z BR 402/99   

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https://dejure.org/2000,4222
BayObLG, 02.03.2000 - 3Z BR 402/99 (https://dejure.org/2000,4222)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 3Z BR 402/99 (https://dejure.org/2000,4222)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 3Z BR 402/99 (https://dejure.org/2000,4222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testamentsvollstreckerzeugnis; Erteilung ; Antrag; Beschwerdeverfahren; Geschäftswertbeschwerde ; Prozeßgebühr

  • Anwaltsblatt

    § 15 BRAGebO, § 131 KostO

  • Judicialis

    BRAGO § 9 Abs. 2; ; BRAGO § 15 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 15 Satz 2; ; BRAGO § 118; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 ff.; ; BRAGO § 31 Abs. 1; ; KostO § ... 31 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 31 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 31 Abs. 3 Satz 3; ; KostO § 14 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30; ; KostO § 30 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 664
  • FamRZ 2001, 504
  • AnwBl 2001, 183
  • BayObLGZ 2000, 63
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 3Z BR 402/99
    Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts, die das Landgericht für das Beschwerdeverfahren vornimmt, findet die unbefristete Erstbeschwerde statt, nicht die weitere Beschwerde (BayObLGZ 1986, 489; ständige Rechtsprechung des BayObLG).
  • OLG Stuttgart, 02.07.1996 - 8 WF 51/95
    Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 3Z BR 402/99
    Nach anderer Ansicht ist § 15 Abs. 1 Satz 2 BRAGO entgegen seinem Wortlaut auch anwendbar, wenn der Rechtsanwalt seine Gebühren nach § 118 BRAGO erhält (OLG Düsseldorf,JurBüro 1983, 697 mit Anmerkung von Mümmler; OLG Stuttgart JurBüro 1996, 588; Mümmler JurBüro 1978, 1615; Lappe in Anm. zu KostRspr. BRAGO § 15 Nr. 14).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1982 - 6 WF 134/82
    Auszug aus BayObLG, 02.03.2000 - 3Z BR 402/99
    Nach anderer Ansicht ist § 15 Abs. 1 Satz 2 BRAGO entgegen seinem Wortlaut auch anwendbar, wenn der Rechtsanwalt seine Gebühren nach § 118 BRAGO erhält (OLG Düsseldorf,JurBüro 1983, 697 mit Anmerkung von Mümmler; OLG Stuttgart JurBüro 1996, 588; Mümmler JurBüro 1978, 1615; Lappe in Anm. zu KostRspr. BRAGO § 15 Nr. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.03.2000 - 8 W 61/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10065
OLG Hamburg, 02.03.2000 - 8 W 61/00 (https://dejure.org/2000,10065)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2000 - 8 W 61/00 (https://dejure.org/2000,10065)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2000 - 8 W 61/00 (https://dejure.org/2000,10065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Erstattung der Verkehrsanwaltskosten einer ausländischen Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 664
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.07.1992 - 4 W 28/92
    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2000 - 8 W 61/00
    Der Beschluß des OLG Düsseldorf, JurBüro 1993, 427, steht dem nicht entgegen.
  • OLG Saarbrücken, 29.10.1987 - 9 WF 228/87
    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2000 - 8 W 61/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. JurBüro 1988, 758, mit modifizierender Anmerkung Mümmler; 88, 1186; auch Gerold-Schmidt-v.Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 52 Rn. 35; Zöller-Herget, ZPO , 21. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichw. Ausländer, m.w.N.), wonach bei einer ausländischen Partei die Einschaltung eines Verkehrsanwalts -- mit Sitz im Ausland oder aber in der Bundesrepublik, und zwar in letzterer auch am sog. dritten Ort -- im ersten Rechtszug grundsätzlich als notwendig anzusehen ist.
  • OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03

    Kostenerstattung: Erstattungsanspruch einer ausländischen Partei hinsichtlich der

    Nach gefestigter Senatsrechtsprechung ist es für eine ausländische Partei (ohne inländische Vertriebsorganisation) in einem Rechtstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig (iSv § 91 Abs. 1 ZPO) anzuerkennen, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt (JurBüro 1981, 870 = Die Justiz 1981, 316 (LS); Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593 (= Leitsätze der zivilrechtlichen Kostenrechtsprechung des OLG Stuttgart, Beiheft zu "Die Justiz" 2001, Nr. 272, 274; ähnlich zB OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Dresden JurBüro 1998, 144; vgl. Zöller / Herget, ZPO 24. Aufl., § 91 Rn 13 "Ausländer"; Thomas / Putzo, ZPO 25. Aufl., § 91 Rn 31; MünchKommZPO / Belz, 2. Aufl., § 91 Rn 62, 72 aE).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07

    Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts; Umfang

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. April 2004 (Az. 8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig i. S. d. § 91 Abs. 1 ZPO anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt (JurBüro 1981, 870 = Justiz 1981, 316 (LS); Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91 Rn. 13 "Ausländer").
  • OLG München, 16.02.2011 - 11 W 224/11

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verkehrsanwalts einer

    Deshalb ist es für eine ausländische Partei jedenfalls dann regelmäßig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO als notwendig anzuerkennen, dass sie sich der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wenn es sich nicht um eine Firma handelt, die über eine Niederlassung oder eine Vertriebsorganisation im Inland verfügt (ebenso OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1581 und OLGR 2009, 452 = Justiz 2009, 292; Kammergericht KGR 2008, 845 = GRUR-RR 2008, 373; ähnlich OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Jena JurBüro 1998, 596; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 91 Rn. 13, Stichwort "Ausländer"; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Auflage, § 91 Rn. 27; MünchKommZPO/Giebel, 3. Auflage, § 91 Rn. 88).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines von einem

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8.3.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20.4.2004 (8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig im Sinn des § 91 Abs. 1 anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt ( OLG-Report 2008, 74; JurBüro 1981, 870; JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144; vgl. auch Zöller/Herget ZPO, 27. Aufl. 2009, § 91 Rdnr. 13 "Ausländer").
  • OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten des Verkehrsanwalts

    Diese Rechtsprechung steht - ungeachtet gewisser Einschränkungstendenzen im Einzelfall auf Grund zunehmender Internationalisierung (vgl. zB OLG Karlsruhe OLGRep 2001, 445) - im Einklang mit der wohl überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte (aus jüngerer Zeit zB OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Dresden JurBüro 1998, 144; OLG Jena JurBüro 1998, 596; vgl. Zöller/ Herget, ZPO 23. Aufl., § 91 Rn 13 "Ausländer).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2005 - W (Kart) 10/05

    Hinderung an der Festsetzung der in erster Instanz angefallenen

    a) Es entspricht der herrschenden obergerichtlichen Judikatur, dass bei einer ausländischen Prozesspartei die Kosten eines Verkehrsanwalts jedenfalls im ersten Rechtszug regelmäßig erstattungsfähig sind (OLG Dresden, JurBüro 1998, 145;OLG Hamburg, MDR 2000, 664; Thüringer OLG, JurBüro 1998, 597; OLG Bremen, NJW 1970, 1009; OLG Hamm, JurBüro 1981, 1860; OLG Stuttgart, AnwBl. 1982, 25; OLG Frankfurt a.M., Rpfleger 1992, 85; vgl. auch Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Aufl., § 91 Rdnr. 111 ff. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2001 - 3A W 17/01

    Kosten ausländischer Partei - ausländischer Verkehrsanwalt - inländischer

    Die Erstattungsfähigkeit der einer ausländischen Partei entstandenen Kosten eines inländischen Verkehrsanwalts kann dagegen nicht grundsätzlich bejaht werden; vielmehr muss aufgrund einer - allerdings die Auslandsproblematik einbeziehenden - Einzelfallbetrachtung entschieden werden, ob die Kosten eines inländischen Verkehrsanwalts als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen sind (anders u.a. OLG Hamburg MDR 2000, 664).
  • KG, 27.03.2003 - 27 W 56/03

    Kostenerstattung im einstweiligen Verfügungsverfahren: Korrespondenzanwaltskosten

    Der Verfügungsbeklagte durfte auch nicht im Hinblick darauf einen an einem beliebigen Ort ansässigen Rechtsanwalt beauftragen, weil er seinen Wohn- und Geschäftssitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat (so auch OLG München JurBüro 1980, 285, OLG Düsseldorf JurBüro 1986, 100, a. A. OLG Hamm JurBüro 1981, 1860, OLG Frankfurt AnwBl. 1984, 619, OLG Hamburg MDR 2000, 664, OLG Stuttgart AnwBl. 1982).
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